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"Hotel Mama"

 Geburt & Veränderung

 Stress und Brain Gym


Neu im Programm

Elternsprechstunde

Ausbildung


Übungsabend

29.02.2012


Brain Gym II

14. und 15. April


Infoabend Ausbildung

18. April 2012


Touch for Health I

12. und 13. Mai


R.E.S.E.T. Seminar

09. Juni 2012


Presseartikel Move & Learn

Im Gleichgewicht fällt das Lernen leichter

Anmeldebedingungen

Seminare

(1) Die Anmeldungen  werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(2) Das Mittagessen, sowie anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen und sind nicht im Seminarpreis enthalten.

 

2. Honorar

(1) Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung zu überweisen, spätestens zwei  Wochen vor Seminarbeginn.
(2) Die Anmeldungen können nur schriftlich storniert werden. 

(3) Bei Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn, werden 20 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei späteren Absagen (weniger als 14 Tage bis Kursbeginn) ist die Seminargebühr in voller Höhe zu zahlen, bzw. kann diese nicht mehr zurückerstattet werden. Das Seminar kann kostenfrei zu einem anderen angebotenen Seminartermin nachgeholt werden.

 

3. Sonstiges

(1) Bei Nichtzustandekommen des Seminars können über die bei uns eingegangenen Beträge hinaus keine weiteren Erstattungs- oder Haftungsansprüche gestellt werden.

(2) Bei Ausfall des Seminars durch Gründe, die der Veranstalter zu vertreten hat, werden erfolgte Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

4. Wichtige Hinweise

(1) Die Begleitende Kinesiologie wird begleitend eingesetzt, stellt keine Heilkunde dar und ist kein ausreichender Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist als Gesundheits- und Lebensberatung zu verstehen und dient nicht der Behandlung und Heilung von Krankheiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte der Klient daher eine heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlung, also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten, in Anspruch nehmen.

(2) Notwendige heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlungen sollte der Klient alleine aufgrund der in dieser Vereinbarung geregelten Weiterbildung nicht unter- oder abbrechen.

 

Sitzungen

(1) Der Begleitende Kinesiologe und der Klient vereinbaren, Sitzungen zur Weiterbildung von Körper und Geist des Klienten abzuhalten. In den Sitzungen bildet der Begleitende Kinesiologe den Klienten im Sinne der Begleitenden Kinesiologie weiter.

(2) Der Verlauf der Sitzungen wird vom Klienten mitbestimmt und richtet sich nach dessen Bedürfnissen. Ob der Klient die in einer Sitzung vom Begleitenden Kinesiologen vorgeschlagenen Lernübungen ausführt, entscheidet der Klient selbst.

(3) Eine Sitzung dauert in der Regel 60-90 Minuten, kann aber vom Klienten jederzeit beendet und innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Zeit auch wieder aufgenommen werden.

(4) Die Parteien vereinbaren die Termine der Sitzungen jeweils vorab, ggf. auch mündlich. Sagt der Klient einen vereinbarten Sitzungstermin mehr als 24 Stunden im Voraus ab, so kann dieser Termin kostenfrei verlegt werden; anderenfalls besteht trotz Absage der Honoraranspruch nach Ziff. 2, d.h. alle nicht rechtzeitig abgesagten – wie auch nach   Abs.3 vorzeitig beendeten Sitzungen – sind vollständig zu vergüten.

 

2. Honorar

(1) Der Klient zahlt dem Begleitenden Kinesiologen ein Honorar von EUR nach Absprache/Sitzung netto (zzgl. Umsatzsteuer nur, sofern diese anfällt).

(2) Die Bezahlung erfolgt üblicherweise in bar gegen Beleg zu Beginn der Sitzung oder – nach Absprache der Parteien – auch gegen Rechnung.

 

3. Wichtige Hinweise

(1) Die Begleitende Kinesiologie wird begleitend eingesetzt, stellt keine Heilkunde dar und ist kein ausreichender Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist als Gesundheits- und Lebensberatung zu verstehen und dient nicht der Behandlung und Heilung von Krankheiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte der Klient daher eine heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlung, also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten, in Anspruch nehmen.

(2) Notwendige heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlungen sollte der Klient alleine aufgrund der in dieser Vereinbarung geregelten Weiterbildung nicht unter- oder abbrechen.

 

Radionik

(1) Die Gebühr ist nach Rechnungsstellung zu überweisen

(2) Die radionische Besendung kann jederzeit formlos beendet werden. Es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter, aber- aufgrund der Beendigung seitens des Kunden - nicht erbrachter Besendungszeiträume.
(3) Die radionische Besendung erfolgt auf eigenen Wunsch

 

Wichtige Hinweise

(1) Die Radionik wird begleitend eingesetzt, stellt keine Heilkunde dar und ist kein ausreichender Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist als Gesundheits- und Lebensberatung zu verstehen und dient nicht der Behandlung und Heilung von Krankheiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte der Klient daher eine heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlung, also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten, in Anspruch nehmen.

(2) Notwendige heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlungen sollte der Klient alleine aufgrund der in dieser Vereinbarung geregelten Weiterbildung nicht unter- oder abbrechen.

 

Allgemeiner Hinweis für Seminare, Sitzungen und Radionik

Verantwortlichkeit und Haftung

Jeder Teilnehmer trägt die volle Selbstverantwortung für sein Handeln. Mit Anmeldung zur Sitzung, Beratungsgespräch, Radionik oder Seminar wird die eigenverantwortliche Teilnahme erklärt. Im Übrigen sind Haftungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Körperverletzungen und Diebstahl jeder Art. Etwaige Krankheiten müssen dem Kinesiologen vor Beginn der Einzelsitzung, des Beratungsgespräches, radionischer Besendung  oder des  Seminars mitgeteilt werden.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an den Seminarveranstalter ist Hamburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    Kirsten Notman bei Xing   

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